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Gemeinsame Stellungnahme Lennetaler Sport-/Schützenvereine zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie
Mautor am 30.03.2019 um 20:31 (UTC)
 „Alle Jahre wieder...“, dass ist nicht nur der Anfang eines bekannten Weihnachtsliedes, sondern leider auch gang und gebe wenn es um Verschärfungen des deutschen Waffenrechtes geht.
Auch 2019 ist es wieder so weit, denn die 2018 verabschiedete EU-Feuerwaffenrichtlinie muss in nationales Recht übernommen werden, wobei der erste Referentenentwurf des Bundesministerium des Inneren maßlos über die EU-Richtlinie hinausgeht und hauptsächlich uns Vereine bzw. legale Waffenbesitzer trifft.
Auch unsere übergeordneten Verbände sehen dies so und haben bereits jeweils eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben die unter folgenden Links abzurufen sind:
Stellungnahme vom Bund deutscher Sportschütze
Stellungnahme vom Bund der Militär und Polizeischützen
Stellungnahme vom Deutschen Schützenbund
Das eigentliche Ziel der Richtlinie war die Terrorprävention und der illegale Waffenhandel, welcher durch die neue Richtlinie wiederum nicht wirklich bekämpft wird. Um die Fakten auch unseren Politikern darzulegen haben wir ebenfalls eine Stellungnahme zur Thematik verfasst und diese sowohl unseren lokalen Politikern, als auch den Mitgliedern des Innenausschusses zukommen lassen.
Zuvor konsultierten wir jedoch die ebenfalls betroffenen umliegenden Vereine des Lennetals und erfragten das Interesse die Stellungnahme mitzuunterzeichnen. Dies stieß auf eine große positive Resonanz, sodass letztendlich insgesamt folgende sechs Vereine unterzeichneten:

Groß-Kaliber-Schützen Werdohl e.V.
Werdohler Schützenverein e.V.
Friedrich Wilhelms Gesellschaft Altena e.V.
Schützenverein Dahle 1834 e.V.
Neuenrader Schützengesellschaft e.V.
Versetaler Schützenverein e.V.

Unsere Stellungnahme kann hier eingesehen werden.

 

Jahreshauptversammlung 2019 mit Pokalübergabe und Ehrungen
Mautor am 16.02.2019 um 21:26 (UTC)
 Auch dieses Jahr gab es bei der Jahreshauptversammlung wieder einige Pokale zu überreichen und Ehrungen die vorgenommen werden mussten. Umso erfreulicher war es, dass die Vereinsmitglieder dafür fast vollzählig erschienen sind.
Geehrt wurden dieses mal drei Personen für ihre langjährige Mitgliedschaft beim Bund der Militär- und Polizeischützen (kurz BDMP), welchem auch unser Verein angehört. Dieter Guttkorn und unser Schießwart Volker Möller sind dort seit jeweils 15 Jahren Mitglied und unser Vorsitzender Peter Leutnant hält dem Verband sogar schon seit 25 Jahren die Treue (alle drei in anderer Reihenfolge auf Abbildung 1 zu sehen).
Danach ging es an die Pokale für die Wertungen aus dem vergangenen Jahr. Folgend die Auflistung der erstplatzierten: Auf der 200 Meter Bahn in Spielwigge sicherte sich Jörg Wierig den ersten Platz, beim schießen auf die Rehscheibe war Michael Iffland ganz vorne, Jan Piorkowski holte sich den Sieg beim jagdlichen Trappschießen und der .30 M1 Carbine Gesamtwertung, das ZG1 schießen gewann Maik Schulte und zuletzt ging die Disziplin KK ZG 5 sowie der Jahrespokal der Gesamtwertung an Malte Weihl (Abbildung 2 zeigt die Erstplatzierten in anderer Reihenfolge).
Auch beim Vorstand gab es zwei Neuerungen. Unser langjähriger Geschäftsführer Siegfried Maucher stellte sich nicht erneut zur Wahl auf und wurde durch Jan Piorkowski abgelöst. Der Posten des Pressewartes, den dieser zuvor bekleidet hatte, ging an Malte Weihl über.



 

Rückblick auf unsere Vereinsfeier am 30.06.2018
Mautor am 19.09.2018 um 14:21 (UTC)
 Schon Tage vorher wurden die nötigen Vorbereitungen getroffen, sodass am Samstag erst um 12Uhr mit den verbleibenden Aufbauarbeiten begonnen werden musste. Der Grill wurde in Position gebracht, die Bierzelttische aufgebaut und die Musikanlage aufgedreht. Dank des strahlenden Sonnenscheins und 27°C waren die Räumlichkeiten so gut wie überflüssig.
Gegen 13Uhr fiel dann der Startschuss. Nach und nach füllten sich die Bänke mit den 35 erwarteten Gästen, darunter die Familien und Freunde unserer Mitglieder.Der Grill wurde inzwischen schon angeheizt und die ersten Gäste reihten sich in die Schlange vor dem Buffet ein. Sowohl beim Grillgut, als auch bei den Beilagen war die Auswahl groß.
Nachdem alle satt waren, verteilten sich die Anwesenden über das Gelände.Die Kinder erkundeten die Umgebung und entdeckten den Spiel- und Bolzplatz in der Nähe, der genauso gut ankam wie der Tischkicker, sodass bei ihnen keine Langeweile aufkam.Andere brachten die Bierzelttische auf die Wiese und folgten somit dem Schatten. Wiederum andere lieferten sich ein Dartmatch in den kühlen Räumlichkeiten.So ging der Nachmittag zu Ende.
Da es beim Aufräumen noch mehr helfende Hände gab als beim Aufbauen war dies schnell erledigt. Ein großes Dankeschön geht an dieser Stelle an die fleißigen Helfer unter den Gästen, welche freiwillig die Küche in Ordnung gebracht haben!
Die Veranstaltung kam jedenfalls gut an und es wurden schon Ideen für das nächste Jahr gesammelt. Weitere Fotos der Veranstaltung sind in unserer Galerie zu finden.
 

Gewinner der Gesamtwertung 2017
Mautor am 11.04.2018 um 08:15 (UTC)
 
Sascha G. (rechts im Bild) bekommt vom ersten Vorsitzenden Peter Leutnant den Jahrespokal 2017 überreicht.
 

Unser neues Vereinslogo
Mautor am 11.02.2018 um 18:10 (UTC)
 Ein Adler welcher mit ausgebreiteten Flügeln auf einer Zielscheibe thront. Dieses Motiv sollte Ihnen bekannt vorkommen, spätestens nachdem sie den Weg auf unsere Seite gefunden haben, denn es handelt sich um unser neues Vereinslogo. Wer an dessen Entstehungsgeschichte interessiert ist findet diese unter folgendem Link:

https://www.homepage-baukasten-dateien.de/gks-werdohl/Der Weg zum neuen Vereinslogo.pdf
 

Änderungen bei der Waffenaufbewahrung
Jan am 13.01.2018 um 18:56 (UTC)
 Neues Waffengesetz 2017
Seit Anfang Juli 2017 gilt ein neues Waffengesetz.

Die Sensibilität im Hinblick auf den privaten Besitz von Schusswaffen hat in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr zugenommen. Diesem Umstand wurde bereits in der Vergangenheit durch zahlreiche Gesetzesänderungen Rechnungen getragen. Hauptziel des neuen Waffengesetz ist die Reduzierung der Zahl illegaler Waffen in Deutschland. Deshalb sollen Besitzer solcher Waffen Gelegenheit erhalten, diese ein Jahr lang straffrei abgeben zu können. Daneben geht es der Legislative auch darum, sich erneut für eine noch sicherere Aufbewahrung von Waffen einzusetzen. Dadurch werden die Anforderungen an einen neu gekauften Waffenschrank in Zukunft deutlich steigen.

Die Zahl abhandenkommender Waffen soll sinken

Das neue Waffengesetz ist nach Auffassung seiner Befürworter notwendig, weil in ihren Augen deutlich zu viele Waffen abhandenkommen. Durch eine Verschärfung der Regelungen im Hinblick auf die Aufbewahrung und Sicherung von Waffen soll diese Zahl deutlich sinken. Als Grundlage hierfür soll die Norm DIN/EN 1143-1 dienen. Allerdings haben die verbesserten Sicherheitsstandards auch ihren Preis. Im Schnitt sind derartige Modelle etwa 300 Euro teurer als ein den heutigen gesetzlichen Standards entsprechender Waffenschrank.

Die Verschärfungen

Die Aufbewahrung von Waffen richtet sich nach § 36 des Waffengesetzes. Nach Absatz eins dieser Vorschrift war die Norm DIN/EN 1143-1 verpflichtende Voraussetzung, wenn Waffen und Munition nicht getrennt gelagert werden. Mit dem neuen Gesetz gilt diese Norm ganz allgemein für die Aufbewahrung von Waffen. Unterschiede zwischen den Schränken der Sicherheitsstufe A und der Norm DIN/EN 1143-1 ergeben sich vor allem im Hinblick auf den Schutz gegen Einbrüche. Ein der Sicherheitsstufe A entsprechender Waffenschrank muss lediglich der Einwirkung leichter mechanisch wirkender Einbruchswerkzeuge standhalten. Ein Schutz gegen Brände ist nicht erforderlich. Demgegenüber sehen die Anforderungen für einen Waffenschrank, der der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht vor, dass dieser einen typgeprüften Schutz gegen sowohl mechanische als auch thermische Einbruchwerkzeuge bieten muss. Insofern verwundert es nicht, dass für den Kauf eines Waffenschranks in Zukunft mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen ist.

Zusätzlich zur DIN/EN-Norm schreibt das neue Gesetz auch maximale Lagermengen für Kurzwaffen vor. Hier finden Sie eine genaue Auflistung:

Sicherheitsstufe 0 nach EN 1143-1, Schrankgewicht unter 200 kg:

Langwaffen unbegrenzt
bis zu 5 Kurzwaffen
Munition
Sicherheitsstufe 0 nach EN 1143-1, Schrankgewicht über 200 kg:

Langwaffen unbegrenzt
bis zu 10 Kurzwaffen
Munition
Sicherheitsstufe 1 nach EN 1143-1:

Langwaffen unbegrenzt
Kurzwaffen unbegrenzt
Munition

Quelle:
https://www.tresoro.de/Neues-Waffengesetz-2017
 

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